Als Bemessungsgrundlage versteht man alle monetären oder technisch-physischen Größen, die zur Ermittlung der Steuerschuld herangezogen werden. Dabei stellt die Bemessungsgrundlage den Betrag dar, auf den der jeweilige Steuersatz angewendet wird.
Der Umsatzsteuer wird der Betrag der der Transaktion zugrunde liegt als Bemessungsgrundlage angesetzt. Anwendung findet die Bemessungsgrundlage im Versicherungsrecht, Steuerrecht und weiteren Rechtsgebieten. Die Bemessungsgrundlage für die Kfz-Steuer stellt bisher der Hubraum oder das Gewicht eines Fahrzeugs dar. Die Einkommenssteuerberechnung erfolgt unter Ansetzung des zu versteuernden Einkommens als Bemessungsgrundlage. Zur Berechnung des Krankenkassenbeitrags wird als Bemessungsgrundlage das Bruttoeinkommen eines Arbeitnehmers angesetzt.
Entschließt sich ein Gründer seine Geschäftsidee mit einem handfesten Businessplan zu verwirklichen, hat er die Möglichkeit über die Nutzung der Kleinunternehmerregelung seine Existenzgründung zu realisieren. Diese verschafft ihm Erleichterungen bezüglich steuerrechtlicher Anforderungen an eine Selbstständigkeit. Die Nutzung der Kleinunternehmerregelung ist allerdings nur bis zu einer bestimmten Umsatzhöhe anwendbar. Dementsprechend stellt der erzielte Jahresumsatz die Bemessungsgrundlage zur Gewährung der Kleinunternehmerregelung dar.